Allgemeine Verkaufsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für alle Verkäufe, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, die auf Dokumenten des Kunden genannt sein können. Die Tatsache, dass wir eine der unten stehenden Klauseln nicht anwenden, bedeutet nicht, dass wir darauf verzichten.

Sie stellen die wesentlichen und maßgeblichen Bedingungen unserer Verpflichtung dar und gelten vorrangig vor jeglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden.

Jegliche Änderung oder sonstige Bedingung wird nur berücksichtigt, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurde.

AUFTRÄGE

Aufträge, die an unsere Beauftragten oder Vertreter übergeben oder von diesen angenommen wurden, sowie Aufträge, die direkt an unser Büro gerichtet wurden, binden uns nur, wenn diese von uns bestätigt wurden.

Die Aufträge werden erst mit Versand der Auftragsbestätigung durch uns rechtskräftig.

Hingegen bindet den Kunden jeder Auftrag ab seiner Ausstellung.

Wird eine Anzahlung verlangt, wird der Auftrag erst nach erfolgter Anzahlung durch den Kunden als gültig behandelt.

Die von uns verkauften Waren werden gemäß den technischen Eigenschaften, die dem Kunden im Rahmen des Angebots mitgeteilt wurden, gefertigt.

Die Lieferung dieser Waren entspricht dem vorab vom Kunden gelieferten Lastenheft.

Die Waren sind nämlich für einen industriellen, kommerziellen, technischen, Produktions- bzw. wirtschaftlichen Prozess des Kunden bestimmt, den nur der Kunde kennt.

Der Kunde verfügt über die Informationen und Kompetenzen, die notwendig sind, um sicherstellen zu können, dass die bestellten Waren zu den bestehenden oder geplanten Anlagen oder zur Art der Substanzen, mit denen sie in Kontakt kommen, passen.

Somit verpflichtet sich der Kunde, uns vor Erteilung des Auftrags sämtliche Informationen zu liefern, die für die Kenntnis der Umgebung, in der die Waren eingesetzt werden, notwendig und sachdienlich sind.

Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde, die technischen Daten der Waren zur Kenntnis zu nehmen, und er bestätigt mit Erteilung des Auftrags, dass er somit abschätzen konnte, ob die Waren seinen Anforderungen entsprechen und ob sie mit seiner eigenen Produktion kompatibel sind.

Abhängig vom Wortlaut der Anfrage können im Angebot bestimmte technische Besonderheiten, Hinweise zur Anwendung oder Anpassung etc. genannt sein.

Der Kunde verpflichtet sich, aufmerksam all diese Punkte zu prüfen, um sich zu vergewissern, dass die Produkte unter Einhaltung der im Angebot genannten Toleranzen auf seine Anfrage passen.

Bestimmte Sonderbestellungen können Gegenstand von Plänen sein, die von beiden Parteien zu genehmigen sind.

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die technischen Besonderheiten der bestellten Waren für seine Anforderungen hinsichtlich der Integration in seinen industriellen Prozess geeignet sind.

Die Kunde verpflichtet sich bei Erteilung seines Auftrags den Verwendungszweck anzugeben, für den er die Waren vorgesehen hat, sowie die technischen, physikalischen oder sonstigen Besonderheiten der Waren oder Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen.

Bei der Erstellung des Angebots kann es sein, dass wir Fragen zum Verwendungszweck der Waren, zu den Besonderheiten der Anlage, etc. haben.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Informationen zu liefern, die für die Erstellung des Angebots maßgebend sind.

Auf Grundlage der bereitgestellten technischen Informationen können wir uns dazu veranlasst sehen, technische Empfehlungen zu formulieren, zu deren Umsetzung sich der Kunde verpflichtet.

Andernfalls können wir diesbezüglich keine Haftung übernehmen und der Kunde muss uns gegenüber die Haftung für jeglichen sich daraus ergebenden Folgeschaden übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Waren gemäß den in der von uns gelieferten Dokumentation beschriebenen Empfehlungen zu warten.

PLÄNE/STUDIEN UND RECHT AUF GEISTIGES EIGENTUM

Die von uns durchgeführten und erstellten Studien, Entwürfe und Pläne bleiben unser Eigentum und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - in irgendeiner Form kommuniziert, reproduziert oder genutzt werden.

Sämtliche technischen Dokumente, Angebote, Skizzen, Spezifikationen, die dem Kunden ausgehändigt wurden, bleiben unser ausschließliches Eigentum.

Wir bleiben Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten, die uns auf erste Aufforderung zurückgegeben werden müssen.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Dokumente sowie unsere Waren in keiner Weise zu nutzen, die unseren geistigen oder industriellen Eigentumsrechten abträglich sein kann.

Er verpflichtet sich ferner, diese nicht zu verbreiten.

Er verpflichtet sich außerdem, dass die ihm unterstellten oder unter seine Verantwortung stehenden Mitarbeiter diese Vertraulichkeit wahren, die ab der Auftragserteilung 20 Jahre besteht.

PREISE

Unsere Preise sind Festpreise, ohne Abzug und ohne Sonderverpackung, und die Lieferbedingungen werden im Angebot spezifiziert.

Wenn besondere Geschäftsbedingungen verhandelt werden müssen, sind diese Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Wir verpflichten uns zu einem Festpreis, der ab Ausstellung des Angebots einen Monat gültig ist; da allerdings dieser Preis vom Rohstoffpreis abhängig ist, kann er Änderungen unterliegen.

Jegliche Änderung wird dem Kunden mitgeteilt.

Unsere Preise verstehen sich ohne Abgaben, Zollgebühren und verschiedenen Steuern. Sämtliche Zölle, Abgaben, Steuern und Stempelgebühren, die der Verkäufer für den Käufer zahlen muss, werden diesem in Rechnung gestellt, egal ob es sich um Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Zöllen oder um neue Steuern, Abgaben oder Zölle handelt.

Falls der genannte Preis die Transportkosten enthält, gehen eventuelle Erhöhungen dieser Kosten, die vor der Lieferung eintreten, zu Lasten des Käufers.

Jegliche Änderung des Lastenhefts durch den Kunden nach Versenden des Auftrags kann zu einer Preisanpassung führen und bedarf unserer Zustimmung.

LIEFERTERMINE

Die Liefertermine dienen, sofern nichts anderes festgelegt ist, nur zur Information. Verspätungen rechtfertigen keine Schadensersatzklage uns gegenüber. Falls aus irgend-einem Grund ein Auftrag nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ausgeführt wird, behalten wir uns dennoch die Lieferung der Waren vor, und der Käufer verpflichtet sich, diese anzunehmen und gemäß den vereinbarten Bedingungen zu zahlen.

LIEFERUNG

Wir übernehmen in keinem Fall die Haftung für den Transport, selbst wenn der Verkauf frachtfrei oder als Rücksendung erfolgte. Die Waren werden auf Kosten und Risiko des Käufers versandt, selbst wenn sie frachtfrei verschickt werden. Sofern nicht anderes festgelegt ist, verlangen wir immer die Anwendung der günstigsten Transporttarife.

Die Lieferung der Waren gilt als erfolgt, sobald diese auf das Fahrzeug des ersten Spediteurs geladen wurden.

Wir haben das Recht Gesamt- oder Teillieferungen vorzunehmen.

In jedem Fall kann die Lieferung nur erfolgen, wenn der Kunden alle seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat.

KONFORMITÄT - ABNAHME

Die Abnahme der Waren erfolgt bei Übergabe Letzterer an den Spediteur.

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die Abnahme der Waren durchzuführen, indem er deren äußeren Zustand, deren Übereinstimmung mit dem Auftrag, deren Mängelfreiheit sowie deren Anzahl bei der Abnahme der Waren überprüft oder überprüfen lässt.

Jegliche Einwendungen oder Beschwerden in Bezug auf Transportmängel und/oder -schäden der Waren müssen gemäß § L.133-3 des frz. Handelsgesetzbuches auf dem Lieferschein eintragen und vom Spediteur innerhalb von drei Tagen per Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden; eine Kopie davon geht an uns.

Jegliche Einwendungen oder Beanstandungen hinsichtlich der Konformität der Waren oder eines offensichtlichen Mangels müssen im ordnungsgemäß unterzeichneten Abnahmeprotokoll vermerkt sein und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich bestätigt werden.

Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 15 Tagen.

Erfolgt keine Rückmeldung unsererseits innerhalb dieser Frist, müssen uns die Einwendungen und Beanstandungen per Einschreiben mit Rückschein binnen eines Monats zugesandt werden.

Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, gelten die Waren als konform.

Nach Ablauf dieser Frist können wir keine Haftung für eventuelle Konformitätsmängel oder offensichtliche Fehler mehr übernehmen.

Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung kann keine Verrechnung von möglichen Forderungen mit fälligen Rechnungen vorgenommen werden.

Eine Warenrücksendung wird nur akzeptiert, wenn wir dieser zuvor schriftlich zugestimmt haben.

EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum an den verkauften Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises über. Der Käufer trägt dennoch die Risiken, sobald ihm die Waren zur Verfügung gestellt werden.

Falls die Zahlung nicht bei Fälligkeit erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Unser Rücknahmerecht kann, egal wie hoch der unbezahlte Betrag ist, auf alle von uns verkauften und noch im Besitz des Käufers befindlichen Waren ausgeübt werden.

Im Falle einer Auflösung des Kaufvertrags behalten wir eventuell geleistete Anzahlungen als Schadensersatz ein, unbeschadet jegliches sonstigen Anspruchs.

ZAHLUNG

Vorbehaltlich besonderer Bedingungen, sind die Waren innerhalb von 30 Tagen ab Versand zahlbar.

Der Ausgangspunkt für jede Frist zur Zahlung unserer Rechnungen ist das Versanddatum der Ware oder das Datum ihrer Bereitstellung, falls der Käufer selbst für den Transport sorgt.

Wird ein Teil des Preises bei Fälligkeit nicht bezahlt, hat dies automatisch und ohne weitere Mahnung folgende Konsequenzen:

  • a) auf die fälligen Beträge fallen Zinsen in Höhe des für unseren Geschäfts-verkehr vereinbarten Diskontsatzes an, wobei dieser nicht niedriger als der um 10 Prozentpunkte erhöhte Zinssatz der europäischen Zentralbank sein darf, zusätzlich zu einer Einziehungsentschädigung von 40 Euro.
  • b) der Käufer muss uns sämtliche durch das Zahlungsversäumnis entstandenen Kosten erstatten, insbesondere Bank-, Protest-, und Stempelgebühren;
  • c) die Zahlung sämtlicher vom Käufer zu zahlenden Beträge wird sofort fällig, selbst wenn diese Gegenstand akzeptierter Wechsel sind;
  • d) sämtliche Verkaufsabschlüsse, die wir mit dem Käufer geschlossen haben, werden automatisch 24 Stunden nach Erhalt eines Einschreibens, in dem wir unsere Kündigung bestätigen, aufgelöst; dabei bleiben die vor dieser Kündigung bereits bezahlten Teilbeträge zu unseren Gunsten.

Falls sich die Situation des Käufers in irgendeiner Weise ändert - sei es durch Einschränkung der Rechtsfähigkeit, Tod, Umwandlung oder Auflösung der Gesellschaft, Verkauf, Gesellschaftereinlage oder Geschäftsübergabe in irgendeiner Form, gerichtliches Sanierungs- oder Liquidationsverfahren-, behalten wir uns das Recht vor, die Verkaufsabschlüsse ganz oder teilweise zu kündigen.

HAFTUNG - GARANTIEN

Sofern in unseren Auftragsbestätigungen nichts anderes festgelegt wurde, garantieren wir nicht die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer vorgesehenen Anwendungszweck. Wurde nicht ausdrücklich eine besondere Bedingung vereinbart, obliegen die Wahl und die Kontrollen der Produkte TSA den Auftraggebern, Entwicklern und Herstellern, die allein dafür verantwortlich sind, das Endprodukt auf den vorgesehenen Verwendungszweck anzupassen. Mit jeglicher technischen Unterstützung unsererseits erfüllen wir unsere Beratungs- und Informationspflicht, die wir als umsichtiger Hersteller hinsichtlich der korrekten Verwendung unserer Produkte haben, aber sie macht TSA niemals zum Mitentwickler oder Mithersteller des Endprodukts, in dem unsere Produkte verwendet werden.

1. Garantiebedingungen

Ausgenommen aller sonstigen günstigeren Bestimmungen und in Abweichung von den Garantiebestimmungen für Waren, wie sie der Code Civil [entspr. im Dtsch. dem BGB] für verdeckte Mängel und die Konformitätsgarantie definiert, garantieren wir die einwandfreie Funktion unserer Waren sowie deren Material- oder Fertigungsfehler nach Prüfung durch unsere technischen Abteilungen zu folgenden Bedingungen:

  • verdeckte Mängel: 12 Monate ab Lieferung der Waren,
  • mit Bezug auf die Konformitätsgarantie: innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung der Waren.

2. Bedingungen für die Anwendung der Garantie

Hierfür schickt uns der Kunde innerhalb der Garantiezeit spätestens 30 Tage nach Entdeckung des verdeckten Mangels - sonst verfällt der Anspruch - ein Einschreiben mit Rückschein, in dem er uns die Nachweise für die festgestellten Mängel, zusammen mit den aussagekräftigen Belegen, übermittelt.

Falls die Haftung von TSA anerkannt wird, ist die Entschädigung des Schadens durch TSA auf den Ersatz der beschädigten Ware beschränkt; davon ausgenommen sind die Lohnkosten, die operativen Verluste und sonstige Schäden.

3. Garantieausschlüsse

Von der Garantie sind ausgeschlossen: Mängel oder Beschädigungen, die durch normalen Verschleiß, durch unsachgemäße Eingriffe in die Waren, durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung oder durch eine Verwendung, die nicht dem normalen Verwendungszweck der Waren entspricht, durch Nichteinhaltung der Montageanleitung und der zur Verfügung gestellten Dokumente, durch unzureichende oder fehlende Instandhaltung oder Wartung und/oder durch einen Zwischenfall bei der Handhabung verursacht wurden.

Ebenfalls haften wir nicht für Mängel an den Waren, die sich aus fehlenden oder falschen Informationen hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten, der technischen, physikalischen oder sonstigen Besonderheiten der Waren oder Anlagen, die mit dem Auftrag der Waren im Zusammenhang stehen, ergeben.

HÖHERE GEWALT

Bei Eintritt eines der unten genannten Ereignisse oder jedes anderen Falles höherer Gewalt behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Erfüllung der Aufträge ganz oder teilweise auszusetzen, bis das genannte Ereignis keine Auswirkungen mehr hat, oder die noch nicht gelieferten Aufträge zu kündigen, und dies jeweils ohne Schadensersatz:

  • Streiks jeglicher Form, die uns selbst oder unsere Lieferanten betreffen,
  • Bruch von Maschinen oder Anlagen egal aus welchem Grund,
  • Brand, Überschwemmung, Blitzschlag, Attentate, Terrorakte, Kriege, Epidemien.
  • Unterbrechung oder Verringerung unserer Versorgung mit Energie oder Rohstoffen.

DATENSCHUTZ

Wir legen großen Wert auf den Schutz von Kundendaten und wir verpflichten uns, diese gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren.

Wir leiten sie nur an Dritte weiter, die bei der Lieferung und der Bearbeitung Ihres Auftrags beteiligt sind.

Wir speichern und verarbeiten die Daten, die für die einwandfreie Bearbeitung Ihres Auftrags, für die Verbesserung unserer Angebote und für unseren Geschäftsverkehr notwendig sind. Sie können in jedem Fall und jederzeit ein Widerspruchsrecht gegenüber T.S.A. Inox – Rue Jules Py – 88210 Moussey ausüben.

Nach Eingang Ihres Widerspruchs verwenden wir die Daten nur noch für die Bearbeitung Ihres Auftrags.

GERICHTSSTAND

Im Falle von Streitigkeiten sind allein die für die Stadt EPINAL zuständigen Gerichte zuständig, selbst im Falle mehrerer Beklagter, einer einstweiligen Verfügung, oder der Heranziehung eines Dritte; es gilt allein französisches Recht.

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